Sibylle Lück

Der GKV-Spitzenverband regelt im Rahmen des § 132g SGB V unter anderem die Grundsätze der Vergütung, die Anforderungen an die Qualifikation der Gesprächsbegleiter*in sowie an die Durchführung und Dokumentation der Gespräche. Über den §132g gibt es erstmals die Möglichkeit, BVP-Gesprächsleistungen für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe zulasten der GKV abzurechnen.

BVP ist mehr als nur ein Dokument ausfüllen. Es bedeutet für mich, gemeinsam mit den Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen, eine bestmögliche Lebens- und Sterbekultur aufzubauen und weiterzuentwickeln, Palliative Care als Konzept und Haltung mit zu integrieren.

Es bedeutet vor allem, über eine gute Kommunikationskultur mit allen beteiligten Akteuren die Selbstbestimmung alternder Menschen zu fördern, um deren tatsächliche Bedürfnisse und Wünsche zu ermitteln und zu respektieren. Dazu gehört auch eine achtsame Beziehungsarbeit, bei der auch die Angehörigen weiter zunehmend im Mittelpunkt stehen sollen. Meine BVP-Beratung ist eine Chance, mit alternden Menschen und deren Angehörigen ins Gespräch zu kommen, und das mit der Zeit und in einer (leichten) Sprache – die sie brauchen. Meine Arbeit als BVP-Gesprächsbegleiterin bietet mir eine interessante und große Herausforderung und bedarf noch viel (Weiter-) Entwicklung, Mut und auch ein wenig „Herzblut“ mit Geduld.

Ein weiterer, wichtiger Schwerpunkt meiner Arbeit liegt in der Zusammenarbeit mit den Hausärzten, Rettungsmedizinern sowie den (Berufs-) Betreuern und allen weiteren Kooperationspartnern der Region.

Ich berate und begleite aktuell als BVP-Gesprächsbegleiterin 2 Pflegeeinrichtungen, in Oldenburg und in Westerstede. Wenn Sie Fragen zu meinen Erfahrungen, ersten Erkenntnissen, aber auch zu organisatorischen und fachlichen Schwerpunkten haben, lassen Sie uns gern ins Gespräch kommen.

Tel.: +49 (0) 441 77063147     Mobil: +49 (0) 15234150785


Sie können mir auch eine Nachricht schreiben.